Einladung Jahrestagung

 

Der Verband lädt alle Mitglieder zur Jahrestagung und MItgliederversammlung 2018 ein.

Sie findet im Dienstgebäude für den Bereich Straßen- und Brückenbau des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach - Staatliches Schloss in Sulzbach-Rosenberg, Im Schloss 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg -.Raum B 202 im 2. OG - Konferenzraum Pallas statt.

 Es kann auf dem Oberdeck des staatlichen Parkdecks, jedoch nicht im Unterdeck – dies ist der Polizei vorbehalten – kostenlos geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über den Luitpoldplatz und die Klostergasse und eine Gebäudedurchfahrt im Gebäude Klostergasse 13 nahe der Einfahrt in die städtische Tiefgarage unter dem Luitpoldplatz. Nach ca. 100 m nach der Durchfahrt  ist dann vor dem steilen Anstieg links die Zufahrt zum Parkdeck.

 

Programm der Jahrestagung:

Freitag, 26. Oktober 2018, 11.00 Uhr

Mitgliederversammlung 2018

Mittagessen     13:00 Uhr

Bayerischer Hof – direkt vor dem Schloss

Fortführung Mitgliederversammlung 14:00 Uhr

Ggf. außerordentliche Mitgliederversammlung nach §16 der Satzung des VIB (zeit- und ortsgleich)

Führung ca. 16.00 Uhr

Stadtführung (Details vor Ort)

ab ca. 18.30 Uhr (nach Führung)

Ausklang

Bayerischer Hof

 Samstag, 27. Oktober 2018

Organisierte Veranstaltung (Besichtigung Schlackenberg) bei ausreichendem Interesse.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:

¡  Eröffnung

¡  Verleihung der Ehrennadeln

¡  Zustimmung zur Tagesordnung

¡  Totengedenken

¡  Geschäfts- und Kassenbericht / auch Webmaster

¡  Bericht der Kassenprüfer

¡  Aussprache

¡  Entlastung des Kassiers / Entlastung des Vorstandes

¡  Vorstandswahlen / Zukunft des Verbandes

¡  Behandlung von Anträgen

¡  Festlegung des nächsten Tagungsortes

¡  Verschiedenes

 

Anmeldungen

Wir bitten dringend um Ihre Anmeldungen bis zum 15. September 2018 an den Kollegen Hermann Scheider, gerne auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

Vorstandswahlen 2018.

Der bisherige Vorstand (insb. auch der Vorsitzende) hat bereits im Jahr 2014 nur unter der Voraussetzung „Spätestens bei den Wahlen 2018 ist die Vorstandsarbeit durch jüngere Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen.“ die Wahl angenommen und in den Folgejahren jeweils hierauf hingewiesen.

Grundsätzlich steht er für eine neue Wahlperiode deshalb nicht mehr zur Verfügung.

Interessenten sind dringend, - möglichst schon vorab – zu einer Meldung beim Vorsitzenden aufgerufen.

 Sollte auch diesmal kein Interesse gemeldet werden, muss der Vorstand davon ausgehen, dass ein stärkeres Interesse am Fortbestand des Verbandes und der Vertretung durch ihn – zumindest aber die Bereitschaft, sich hierbei zu engagieren - nicht mehr besteht und die seit langem angekündigte Auflösung des Verbandes ins Auge gefasst werden muss.

Auf einstimmigen Antrag des Vorstand laden wir deshalb vorsorglich neben der jährlichen Mitgliederversammlung zu einer zeit- und ortsgleichen außerordentlichen Mitgliederversammlung nach § 16 der Satzung des VIB ein.

 

§ 16 Auflösung des Verbandes; Fusion mit anderen Verbänden

Auf Antrag des Vorstandes oder, wenn ein Drittel aller Mitglieder dies beim Vorstand in geeigneter Weise

beantragt ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung über die Auflösung des Verbandes oder

Fusionen mit anderen Verbänden durchzuführen.

Der Verband ist aufgelöst bzw. eine Fusion kann erfolgen, wenn drei Viertel der auf dieser

Mitgliederversammlung vertretenen Mitglieder für die Auflösung oder Fusion stimmen.

Über die Verwendung des Verbandsvermögens entscheidet der Vorstand.

 

Der bisherige Vorstand hat sich grundsätzlich bereit erklärt, einen neuen Vorstand bei der Einarbeitung oder aber die Auflösung des Verbandes unterstützend zu begleiten.

 

Datenschutz

Mit diesem Schreiben informieren wir sie auch über die im V.I.B. geltenden Grundsätze zum Datenschutz. Hierzu wird § 1 der Datenschutzordnung des VIB wiedergegeben. Auf Wunsch kann die Datenschutzordnung beim Vorstand eingesehen werden.

§ 1 Allgemeines

  1. Der Verband verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Verbandsveranstaltungen, Sitzungen, Tagungen und Seminaren sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzordnung des Verbandes durch alle Personen im Verband, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

2      Zur  Erfüllung der Zwecke des Verbandes werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten und persönliche und sachgerechte Verhältnisse der Mitglieder im Verband gespeichert, übermittelt und verändert.

 3.     Jedes Mitglied hat das Recht auf:                            

 a) Auskunft über die zu seiner Person  gespeicherten Daten

 b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind        

    c)  Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei  behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit  feststellen lässt

 d) Löschung der zu  seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war. 

 4.    Dem Vorstand des Verbands, allen Mitgliedern oder sonst für den Verband Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderem als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verband hinaus.

5 .  Nach § 4 III BDSG ist das betroffene Mitglied über folgende Umstände zu informieren:  

  • Die Identität der verantwortlichen Stelle (= der Verband).
  • Die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung.
  • Die Empfänger der Daten, soweit die Daten weitergeleitet werden und der Betroffene nicht mit einer Übermittlung zu rechnen hatte.

6.    Vereine sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet, die Daten elektronisch zu speichern und auch wiederum einen elektronischen Abgleich der Daten für die Mitglieder zu gewährleisten.

 

Mit der Anmeldung zur Jahrestagung hat das Mitglied folgende Erklärung abzugeben:

Mir ist bekannt, dass auf Veranstaltungen des Verbandes fotografiert wird. Die Fotos werden für die Berichterstattung über die Veranstaltung im Newsletter, den VIB-Info und auf der Homepage des Verbandes und ggf. auch der Dachverbände verwendet und hierzu auch gespeichert. Ich erkläre mich hiermit (ggf. auch für eine Begleitung) einverstanden. Sollte ich der Nutzung wiedersprechen, werde ich dies vor der Veranstaltung erklären, damit Sorge getragen werden kann, dass ich nicht fotografiert werde.

Augsburg, Juni 2018

gez.

Hans-Peter Spörl

Landesvorsitzender V.I.B.

Haunstetter Str. 184

86161 Augsburg

Tel. 0176 81809931

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.vib-bayern.de