Einladung Jahrestagung

 

Der Verband lädt alle Mitglieder zur Jahrestagung und MItgliederversammlung 2018 ein.

Sie findet im Dienstgebäude für den Bereich Straßen- und Brückenbau des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach - Staatliches Schloss in Sulzbach-Rosenberg, Im Schloss 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg -.Raum B 202 im 2. OG - Konferenzraum Pallas statt.

 Es kann auf dem Oberdeck des staatlichen Parkdecks, jedoch nicht im Unterdeck – dies ist der Polizei vorbehalten – kostenlos geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt über den Luitpoldplatz und die Klostergasse und eine Gebäudedurchfahrt im Gebäude Klostergasse 13 nahe der Einfahrt in die städtische Tiefgarage unter dem Luitpoldplatz. Nach ca. 100 m nach der Durchfahrt  ist dann vor dem steilen Anstieg links die Zufahrt zum Parkdeck.

 

Programm der Jahrestagung:

Freitag, 26. Oktober 2018, 11.00 Uhr

Mitgliederversammlung 2018

Mittagessen     13:00 Uhr

Bayerischer Hof – direkt vor dem Schloss

Fortführung Mitgliederversammlung 14:00 Uhr

Ggf. außerordentliche Mitgliederversammlung nach §16 der Satzung des VIB (zeit- und ortsgleich)

Führung ca. 16.00 Uhr

Stadtführung (Details vor Ort)

ab ca. 18.30 Uhr (nach Führung)

Ausklang

Bayerischer Hof

 Samstag, 27. Oktober 2018

Organisierte Veranstaltung (Besichtigung Schlackenberg) bei ausreichendem Interesse.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:

¡  Eröffnung

¡  Verleihung der Ehrennadeln

¡  Zustimmung zur Tagesordnung

¡  Totengedenken

¡  Geschäfts- und Kassenbericht / auch Webmaster

¡  Bericht der Kassenprüfer

¡  Aussprache

¡  Entlastung des Kassiers / Entlastung des Vorstandes

¡  Vorstandswahlen / Zukunft des Verbandes

¡  Behandlung von Anträgen

¡  Festlegung des nächsten Tagungsortes

¡  Verschiedenes

 

Anmeldungen

Wir bitten dringend um Ihre Anmeldungen bis zum 15. September 2018 an den Kollegen Hermann Scheider, gerne auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

Vorstandswahlen 2018.

Der bisherige Vorstand (insb. auch der Vorsitzende) hat bereits im Jahr 2014 nur unter der Voraussetzung „Spätestens bei den Wahlen 2018 ist die Vorstandsarbeit durch jüngere Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen.“ die Wahl angenommen und in den Folgejahren jeweils hierauf hingewiesen.

Grundsätzlich steht er für eine neue Wahlperiode deshalb nicht mehr zur Verfügung.

Interessenten sind dringend, - möglichst schon vorab – zu einer Meldung beim Vorsitzenden aufgerufen.

 Sollte auch diesmal kein Interesse gemeldet werden, muss der Vorstand davon ausgehen, dass ein stärkeres Interesse am Fortbestand des Verbandes und der Vertretung durch ihn – zumindest aber die Bereitschaft, sich hierbei zu engagieren - nicht mehr besteht und die seit langem angekündigte Auflösung des Verbandes ins Auge gefasst werden muss.

Auf einstimmigen Antrag des Vorstand laden wir deshalb vorsorglich neben der jährlichen Mitgliederversammlung zu einer zeit- und ortsgleichen außerordentlichen Mitgliederversammlung nach § 16 der Satzung des VIB ein.

 

§ 16 Auflösung des Verbandes; Fusion mit anderen Verbänden

Auf Antrag des Vorstandes oder, wenn ein Drittel aller Mitglieder dies beim Vorstand in geeigneter Weise

beantragt ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung über die Auflösung des Verbandes oder

Fusionen mit anderen Verbänden durchzuführen.

Der Verband ist aufgelöst bzw. eine Fusion kann erfolgen, wenn drei Viertel der auf dieser

Mitgliederversammlung vertretenen Mitglieder für die Auflösung oder Fusion stimmen.

Über die Verwendung des Verbandsvermögens entscheidet der Vorstand.

 

Der bisherige Vorstand hat sich grundsätzlich bereit erklärt, einen neuen Vorstand bei der Einarbeitung oder aber die Auflösung des Verbandes unterstützend zu begleiten.

 

Datenschutz

Mit diesem Schreiben informieren wir sie auch über die im V.I.B. geltenden Grundsätze zum Datenschutz. Hierzu wird § 1 der Datenschutzordnung des VIB wiedergegeben. Auf Wunsch kann die Datenschutzordnung beim Vorstand eingesehen werden.

§ 1 Allgemeines

  1. Der Verband verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Verbandsveranstaltungen, Sitzungen, Tagungen und Seminaren sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzordnung des Verbandes durch alle Personen im Verband, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

2      Zur  Erfüllung der Zwecke des Verbandes werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten und persönliche und sachgerechte Verhältnisse der Mitglieder im Verband gespeichert, übermittelt und verändert.

 3.     Jedes Mitglied hat das Recht auf:                            

 a) Auskunft über die zu seiner Person  gespeicherten Daten

 b) Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind        

    c)  Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei  behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit  feststellen lässt

 d) Löschung der zu  seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war. 

 4.    Dem Vorstand des Verbands, allen Mitgliedern oder sonst für den Verband Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderem als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verband hinaus.

5 .  Nach § 4 III BDSG ist das betroffene Mitglied über folgende Umstände zu informieren:  

  • Die Identität der verantwortlichen Stelle (= der Verband).
  • Die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung.
  • Die Empfänger der Daten, soweit die Daten weitergeleitet werden und der Betroffene nicht mit einer Übermittlung zu rechnen hatte.

6.    Vereine sind nach dem neuen Gesetz verpflichtet, die Daten elektronisch zu speichern und auch wiederum einen elektronischen Abgleich der Daten für die Mitglieder zu gewährleisten.

 

Mit der Anmeldung zur Jahrestagung hat das Mitglied folgende Erklärung abzugeben:

Mir ist bekannt, dass auf Veranstaltungen des Verbandes fotografiert wird. Die Fotos werden für die Berichterstattung über die Veranstaltung im Newsletter, den VIB-Info und auf der Homepage des Verbandes und ggf. auch der Dachverbände verwendet und hierzu auch gespeichert. Ich erkläre mich hiermit (ggf. auch für eine Begleitung) einverstanden. Sollte ich der Nutzung wiedersprechen, werde ich dies vor der Veranstaltung erklären, damit Sorge getragen werden kann, dass ich nicht fotografiert werde.

Augsburg, Juni 2018

gez.

Hans-Peter Spörl

Landesvorsitzender V.I.B.

Haunstetter Str. 184

86161 Augsburg

Tel. 0176 81809931

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.vib-bayern.de

Bis zum 25.06. ist der VIB ausschließlich per Mail erreichbar: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

In dringenden Fällen können Sie Sendungen richten an:

Verband der Ingenieur-Beamten in Bayern e.V.
z. Hd. Herrn Hermann Schneider    
Tempenberg 3
96349 Steinwiesen

Am 25.04.2018 tagte der Hauptausschuss des BBB - das höchste Beschlussgremium zwischen den alle 5 Jahre stattfindenden Delegiertentagen - in München.

Auf die Berichterstattung auf der Startseite des BBB wird hingewiesen.

https://bbb-bayern.de/

 

Dort findet sich auch ein Bericht über die Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, MdL,
am 18. April 2018 vor dem Bayerischen Landtag. Die vollständige Fassung kann heruntergeladen werden.

 

Für den VIB dürften insbesondere die Kapitel

V WIR BRAUCHEN MEHR WOHNUNGEN, EIGENTUM UND EINEN  INTELLIGENTEN VERKEHR

und VIII WIR SCHÜTZEN UMWELT UND SETZEN AUF UNSERE LANDWIRTSCHAFT

von besonderem Interesse sein.

 

Auf die Jahrestagung 2018, Tagungsort  Sulzbach - Rosenberg wird nochmal hingewiesen. Wir bitten, sich den Termin fest vorzunehmen. Den genauen Termin (im Oktober 2018) werden wir auf der nächsten Vorstandssitzung Anfang Juni festlegen und dann mitteilen.

Nach seiner Wahl am 16. März gab Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 21. März sein neues Kabinett bekannt.

Zwei Positionen betreffen den VIB direkt.

Während das Umweltministerium (Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) in alter Form erhalten bleibt, hat Bayern nunmehr ein eigenes Bauministerium (Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr). Hierzu löst sich die Oberste Baubehörde vom Innenministerium, dem es seit seiner Gründung im Jahr 1830 angehörte. Darüber hinaus übernimmt das neue Ministerium vom Finanzministerium die Zuständigkeiten für die staatlichen Bau-, Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaften sowie für die Immobilienverwaltung des Freistaats.

Über interne Veränderungen des Zuschnitts wird noch zu berichten sein.

An der Spitze des Umweltministeriums steht Staatsminister Dr. Marcel Huber, eine Position, die er bereits von November 2011 bis September 2014 eingenommen hat.

Das neue Bauministerium steht unter der Leitung von Frau Staatsminister Ilse Aigner.

Wir wünschen Staatsminister Dr. Marcel Huber und Frau Staatsminister Ilse Aigner viel Erfolg für ihre neuen Aufgaben.

Bei der scheidenden Staatsministerin a.d. Ulrike Scharf bedanken wir uns für Verständnis und Zusammenarbeit und wünschen ihr alles Gute für ihr zukünftiges Wirken.

Liebe Mitglieder und Freunde im V.I.B.

 

wie im Flug ist wieder ein Jahr vergangen. Für den Verband ist leider keine positive Entwicklung festzustellen, wie ich in der VIB-Info II/2017 berichten musste.

 

Nichts desto trotz möchte ich Ihnen /Euch allen geruhsame Weinachtsfeiertage und ein erfolgreiches neues Jahr 2018 wünschen.

 

Ein bischen Ausruhen vom Dauerstreß insbesondere aber Gesundheit!

Wie wichtig das ist, konnte ich im vergangenen Jahr privat wie dienstlich erleben.

 

Einige Hinweise in eigener Sache:

Bis Heilig Drei König ist der Verband nur über E-Mail erreichbar (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Etliche Mitglieder stehen vor dem Ruhestand. Die Beitragsermäßigung kann aber erst gewährt werden, nachdem uns der Eintritt in den Ruhestand (siehe unter "Wir über uns" "Mitgliedschaft") gemeldet wurde.

Im Frühjahr stehen Änderungen bei unserem Provider bevor, so dass es kurzzeitig  zu Schwierigkeiten bei E-Mail und Internet kommen kann. Wir werden an dieser Stelle  darauf hinweisen.

Und natürlich sei bereits jetzt auf die Jahrestagung 2018 im Oktober in Sulzbach-Rosenberg hingewiesen, auf der Vorstandswahlen anstehen. Wir bitten dringend jüngere Mitglieder, sich eine Kandidatur zu überlegen und sich beim Vorstand zu melden.

"Der Ministerrat hat in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen, zahlreiche Vorhaben zugunsten der Beschäftigungsbedingungen im bayerischen öffentlichen Dienst auf den Weg zu bringen. Schwerpunkte sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Nachwuchsgewinnung und Attraktivität des öffentlichen Dienstes, besonders im IT-Bereich. Bei den bereits im Entwurf des Nachtragshaushalts enthaltenen zusätzlichen 1.283 Stellen soll es ebenfalls bleiben."

Auf der Seite des BBB www.bbb-bayern.de finden Sie die ausführliche Darstellung aller geplanten Maßnahmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anliegend stellen wir Ihnen die VIB-Info II/2017 zur Verfügung die einen Bericht über die Jahrestagung 2017 und einige weitere Kurzbeiträge enthält.

Am 18. Oktober 2017 feierte der Bayerische Beamtenbund mit einem Festakt in der Allerheiligen-Hofkirche der Münchner Residenz sein 100jähriges Bestehen.

Die Presseankündigung des BBB siehe nachstehend. Berichte, einschließlich eines kurzen Fernsehbeitrages des Bayer. Rundfunks, können der Homepage des BBB entnommen werden.

Nach Grußworten der Präsidentin des Bayer. Landtags, Frau Barbara Stamm und des Vorsitzenden des dbb beamtenbund und tarifunion, Herrn Klaus Dauderstädt, hielt Staatsminister Dr. Markus Söder die Festrede. Er vertrat hierbei den Bayer. Ministerpräsidenten Horst Seehofer, den die Koalitionsverhandlungen in Berlin festgehalten hatten.

Dem Festakt folgte ein Staatsempfang des Bayer. Ministerpräsidenten. Die Teilnehmer konnten zudem interessante Eindrücke von der Residenz gewinnen.

Der V.I.B. war bei den Feierlichkeiten durch seinen Landesvorsitzenden Hans-Peter Spörl und den 1. stellvertretenden Vorsitzenden Klaus Renner vertreten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

anliegend stellen wir Ihnen die VIB-Info I/2017 zur Verfügung (Mitglieder, die eine schriftliche Einladung erbeten haben, haben sie bereits per Post erhalten).

Wir wollen Sie so nochmals auf die Jahrestagung und den bevorstehenden Anmaldeschluss am 01. September hinweisen.

Wir hoffen, dass Sie sich noch zu einer Teilnahme entschließen können; bisher haben sich nur wenige Teilnehmer gemeldet.

Entäuschend ist dies insbesonders für die Organisatoren, die sich große Mühe gegeben haben, Ihnen ein interessantes Programm anzubieten.

 

13. Oktober 2017 in Nürnberg

Einladung und Programm

Der Verband lädt alle Mitglieder zur Jahrestagung 2017 ein. Sie findet in der

LGA Landesgewerbeanstalt Bayern, Tillystr. 2, 90431 Nürnberg statt.

Programm der Jahrestagung:

Vorstandssitzung am Donnerstag, 12.10.2017; Beginn 10:30

Mittagessen, 12:30 bis 13:30 Kantine LGA

Einladung der Personalvertretungskollegen ab 15:30.

Verbandsmitglieder, die in Personalvertretungsgremien gewählt wurden, sind als Sachverständige zum Erfahrungsaustausch zur Vorstandssitzung eingeladen. Geben Sie bitte in Ihrer Anmeldung an, ob Sie an diesem TOP der Jahrestagung teilnehmen werden.

Freitag, 13. Oktober 2017, 10.30 Uhr

Mitgliederversammlung 2017

Tagesordnung:

  • Eröffnung
  • Verleihung der Ehrennadeln
  • Zustimmung zur Tagesordnung
  • Totengedenken
  • Geschäfts- und Kassenbericht
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Aussprache
  • Entlastung des Kassiers
  • Zukunft des Verbandes
  • Behandlung von Anträgen
  • Satzungsänderungen
  • Festlegung des nächsten Tagungsortes
  • Verschiedenes

 

Anträge sind bis zum 01. September 2017 an den Vorsitzenden zu richten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mittagessen     12:30 bis 13:30

(in der Kantine der LGA.)

Führung LGA 14.00 Uhr (ca. 1,5 h)

Führung historische Felsengänge

16.30 Uhr (ca. 1 h)

(Details vor Ort)

ab ca. 18.00 Uhr (nach Führung)

zum Ausklang: geselliges Beisammensein

Ort: Restaurant Heilig Geist Spital

Spitalgasse 16, 90403 Nürnberg

Tel.: 0911-221761

Samstag, 14. Oktober 2017

Organisierte Veranstaltung (Verkehrsmuseum) bei ausreichendem Interesse.

In diesem Jahr wollen wir wieder Kollegen für langjährige Verbandszugehörigkeit ehren.

Die Ehrenurkunden des VIB haben wir für das erste Halbjahr 2017 bereits schriftlich übermittelt. Für das 2. Halbjahr werden sie derzeit übersandt.

Wir wollen die Ehrennadeln an alle an der Jahrestagung teilnehmenden zu ehrenden Mitglieder überreichen. Wir bitten deshalb um rechtzeitige Anmeldung bis 01.09.2017.

(Mitglieder, die aufgrund von Alter oder Gesundheit an der Veranstaltung nicht teilnehmen können, melden sich bitte beim Vorstand, so dass Ihnen die Ehrennadeln zugeschickt werden können.)

(Die Anmeldeformulare finden Sie in unserem Internetangebot).

Anmeldeformular VIB 2017 Beliebt 113.51 KB

Anmeldungen

Wir bitten dringend um Ihre Anmeldungen bis zum 01. September 2017 an den Kollegen Hermann Schneider, gerne auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Bitte verwenden Sie hierzu das Anmelde-Formblatt (enthält auch E-Mail-Adresse) bzw. dessen Inhalte und melden Sie sich auch an, wenn Sie keine Reisekosten beantragen. Sie erleichtern uns damit die weiteren Planungen erheblich.

Internetseiten Stadt Nürnberg

Hinweise auf die Sehenswürdigkeiten der Stadt Nürnberg finden Sie in den Tourismusinformationen im Internet

https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/index.html

https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/tourismus.html

Hotels: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/anreise.html

 

Hinweis für Mitglieder zur Unterbringung: Der Verband hat im Hotel Novina Tillypark für die Übernachtungen vom 12. auf 13. und 13. auf 14. Oktober Zimmer reserviert.

Die Zimmer müssen bei Interesse von den Teilnehmern selbst beim Hotel gebucht werden (Stichwort LGA, VIB-Tagung) spätestens bis zum 07.09.2017; danach gibt das Hotel die Zimmer wieder frei.

Stadtplan:

http://online-service.nuernberg.de/Themenstadtplan/Stadtplan.aspx

V.I.B. Logo

Bis zum 23.06. ist der VIB ausschließlich per Mail erreichbar: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch postalisch unter:

Verband der Ingenieur-Beamten in Bayern e.V.
z. Hd. Herrn Hermann Schneider    
Tempenberg 3
96349 Steinwiesen

Auf der Hauptausschuss-Sitzung des BBB am vergangenen Donnerstag sprachen Sprecher aller vertretenen Fraktionen ein hohes Lob für die hervorragende Arbeit des öffentlichen Dienstes in Bayern aus.

Das Gesetz zur Übertragung der Tariferhöhung (Besoldungsanpassungsgesetz) wird gleichermaßen von allen Fraktionen getragen.

Die Verlautbarung des BBB zum öffentlichen Teil der Sitzung findet sich mit Fotos auf der Homepage des BBB www.bbb-bayern.de.

Wir weisen auf die Pressemitteilung des Bayerischen Beamtenbundes vom 19. April 2017 hin. Der V.I.B. weist seit Jahren auf die steigenden Schwierigkeiten der Nachwuchsgewinnung gerade im technischen Dienst hin.

 

Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst

BBB setzt auf attraktive Arbeitsbedingungen

„Die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs ist eine der größten Herausforderungen für den öffentlichen Dienst in Deutschland und Bayern,“ erklärt BBB-Chef Rolf Habermann zu den heutigen Äußerungen des Chef des Bundesverwaltungsamtes, Christoph Verenkotte. „Es muss alles getan werden, um im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um die besten Köpfe konkurrieren zu können. Bayern ist hier auf gutem Weg!“

V.I.B. Logo

Während der Osterferien ist der VIB ausschließlich per Mail erreichbar: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Liebe Mitglieder und Freunde des V.I.B!

Der Vorstand wünscht Ihnen

erholsame Feiertage,
und einen Guten Start
ins neue Jahr 2017!


Viel Erfolg und insbesondere Gesundheit!

Daneben möchte ich - zur Steigerung der Teilnehmerzahl - bereits heute auf unsere nächste Jahresversammlung hinweisen, die in Nürnberg bei der LGA stattfinden soll.

Das VIB-Logo

Die Personalratswahlen sind überstanden, die konstituierenden Sitzungen abgehalten und die neuen Gremien warten auf ihre Aufgaben.

Gerade die Hauptpersonalräte sind ein immer wichtiger werdendes Tätigkeitsfeld für die verbandliche Arbeit.

Der V.I.B. dankt allen Mitgliedern, die sich für die Personalratswahlen zur Verfügung gestellt haben und gratuliert allen die gewählt wurden.
Die Mitarbeiter haben einigen Mitglieder des V.I.B. ihr Vertrauen geschenkt und sie in die unterschiedlichen Gremien gewählt. Leider sind uns nicht alle Gewählten insbesondere in den örtlichen Personalratsgremien, Gesamt- oder Bezirkspersonalräten bekannt.

Wir möchten an die in Kürze stattfindenden Personalratswahlen erinnern, aus der Sicht des V.I.B. besonders an die Wahlen am 21.06.2016 zu den Hauptpersonalräten im Bereich der Obersten Baubehörde und des Umweltministeriums (StMUV).

Anliegend die Wahlvorschläge der Verbände im BBB für beide Bereiche.

HPR-Wahl 2016 StMUV Beliebt 7.14 MB

HPR-Wahl 2016 OBB Beliebt 3.1 MB

BBB-Logo

Am 28. und 29. April 2016 fand der Delegiertentag - das oberste Entscheidungsgremium - des Bayer. Beamtenbundes - statt.
Seitens des VIB nahmen der engere Vorstand (Spörl, Renner, Schneider) und Vorstandsmitglied Martina Neuberger teil.

Zu den Inhalten verweisen wir auf die Berichterstattung auf den Seiten des BBB (bbb-bayern.de)